AGB`s
Vorwort: Personenscout hat sich zur Aufgabe gemacht, Personen zusammenzuführen die sich einmal nahe gestanden haben, Verwandte oder Freunde.
1. Zeitraum des Vertrages:
a) Personenscout wird ein Zeitraum von einem Jahr eingeräumt, um die vom Auftraggeber benannte Person ausfindig zumachen.
b) Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht von seiner Beauftragung zurückzutreten.
2. Umfang des Vertrages
a) Es wird versucht eine vom Auftraggeber benannte Person zuermitteln.
b) Es werden mehrere Versuche unternommen.
c) Sobald die gesuchte Person ermittelt ist, wird diese von Personenscout informiert wer sie sucht, diese muß dann ihr Einverständnis zur Weitergabe ihrer Wohndaten / Tel.-Nr. geben. Sollte die gesuchte Person der Kontaktaufnahme widersprechen, wird das Erfolgshonorar auch fällig, denn gefunden ist gefunden, die Leistung wurde erbracht
d) Vor Übergabe der ermittelten Daten wird das Abschluß-(Erfolgs-)honorar fällig.
e) Sollte das Einverständnis der Ermittelten nicht vorliegen (es kommt selten vor ist aber möglich), können die Daten nicht weiter gegeben werden. Der Auftraggeber hat aber die Möglichkeit, einen Brief an Personenscout zu übergeben, dieser wird dann weitergeleitet. Die ermittelte Person kann dann von sich aus Kontakt aufnehmen.
f) Mit dem Ausfüllen und Übersenden des Auftragsformular erkennt der Auftraggeber die AGB´s von Personenscout an.
g ) Mit der Absendung des Suchauftrages, kommt ein verbindlicher Auftrag zwischen Auftraggeber und Personenscout.de zustande. Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich die Zahlungsbedingungen an.
h) Bei nicht fristgerechten Eingang von Zahlungen, hat Personenscout Anspruch auf Verzugszinsen in höhe von 8,75 %, ebenso hat Personenscout ein Anrecht auf 10,00 EUR je Mahnschreiben.
Mitwirkung des Auftraggebers.
1)Der Auftraggeber ist gehalten seine Angaben im Fragebogen so genau wie möglich zu definieren. Durch genaues / exaktes ausfüllen des Fragebogens werden eventuelle fehlerhafte Ermittlungen vermieden. Achten Sie hierbei auf die genaue Schreibweise des Namens
2)Sollte Personenscout trotz seiner Bemühungen die Adresse/Verbleib nicht ermitteln, bleibt die Anzahlung in voller Höhe als Entgelt für die bis zu diesen Zeitpunkt erbrachten Leistungen bei Personenscout.
3)Das Angebot ist verbindlich. Sollte sich im Nachgang herausstellen das Angaben im Fragebogen fehlerhaft / unrichtig waren, behält sich Personenscout vor, sein Angebot auf Grund des mehraufwands, zu revidieren.
4)Das Abschlußhonorar wird auch fällig wenn sich die gesuchte Person selber meldet, oder durch Bekannte des Auftraggebers ausfindig gemacht wird. Ebenso wird das Honorar fällig wenn die gesuchte Person zwischenzeitlich verstorben ist, in diesem Falle werden dem Auftraggeber alle Ermittlungsunterlagen übergeben
5) Bei einer vorzeitigen Kündigung, seitens des Auftraggebers, hat Personenscout Anspruch auf das Erfolgshonorar, dieses ist sofort zuentrichten.
6) Mit ausfüllen und absenden des Fragebogens werden die AGB`s von Personenscout anerkannt.
7)Die Vertragsbedingungen, Vertragsumfang sowie Vertragsdauer, aus den Bereichen Personensuche und Gruppensuche sind Bestandteile dieser AGB´s. Sollten sich hieraus Überschneidungen ergeben, gelten immer die für Personenscout günstigeren Bedingungen.
8)Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB`s ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Punkte/Bestimmungen nicht.
9)Gerichtsstand ist Solingen.
Letzte Überarbeitung / Änderung in den AGB`s 15.11.2006 Mitwirkung des Auftraggeber § 3 unverbindlich in verbindlich.