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Auf der Seite Tätigkeitsfelder haben wir Ihnen ja einen kleinen Abriß unserer Arbeitsbereiche gegeben. Nachfolgend gehen wir ins Detail, und Sie erhalten einen genauen Überblick über unsere Tätigkeiten.
Tätigkeitsfeld Gruppensuche
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Ehemalige Klassenkameraden / dinnen
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Ehemalige Mitglieder im Sportverein
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Kameraden von der Bundeswehr ( hier gelten besondere Kriterien)
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Kommilitonen
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Gemeinsame Lehrjahre
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Gruppen jeglicher Art
Für die Suche gelten besondere Vertragsbedingungen, diese werden nachfolgend aufgeführt.:
Vertragsbedingungen
1. Vertragsabschluß
a) Um eine Gruppensuche auszulösen, muß der Auftraggeber mindestens 10 Personen suchen. b) Für die Gruppensuche benötigt Personenscout genaue Listen der zu suchenden Personen, sollten Sie nicht in der Lage sein diese zuerbringen, kann Personenscout hier einspringen. Diese Leistung muß dann aber mit 40,00 EUR honoriert werden. c) Sind Suchauftrag und Gruppenliste bei Personenscout, erhält der Auftraggeber ein Angebot. Auftraggeber kann immer nur eine Person, ob natürlich oder juristisch, sein. d) Personenscout bestätigt dann noch einmal alle Daten. Der Auftraggeber wird gebeten hier nochmals genau die Schreibweise zu überprüfen, dies gilt besonders für Eigennamen / Straßen.-u. Ortsnamen e) In den unter d) ( Vertragsabschluß ) genannten Schreiben wir dem Auftraggeber ein Kostenangebot unterbreitet. Desweiteren enthält das Angebot die genaue Höhe des Auftragshonorar´s und des Erfolgshonorar´s. Nacheingang des Auftragshonorar´s nimmt Personenscout seine Arbeit auf. f) Mit den Eingang des Auftragshonorar´s erkennt der Auftraggeber die AGB´s und Vertagsbedingungen an.
2. Vertragsumfang
a) Personenscout unternimmt alles um die zu suchenden Personen ausfindig zumachen b) Der Auftraggeber überläßt Personenscout die Art und Weise der Suche. c) Sollte einer oder mehrere der gesuchten Personen einer Kontaktaufnahme widersprechen, um Ihre Anonymität zu waren, kann der Auftraggeber einen Brief an den/die gesuchte schreiben und diesen an Personenscout übergeben. Wir werden diesen an den/die gesuchte weiterleiten, es liegt aber alleine bei der/ den gesuchten einen Kontakt herbei zuführen. d) Sollte die Suche bei einer / einigen Personen ins Ausland führen, hat Personenscout das Recht eine Nachforderung zustellen. Grund ist der Mehraufwand. Der Auftraggeber hat das Recht die Suche hier für die Personen abzubrechen, e) Personenscout führt eine Liste der zusuchenden Personen, diese wird immer aktualisiert. f) Der Auftrag gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn 80 % der gesuchten Personen gefunden wurden. Als gefunden gelten 1) Auftraggeber 2) Eventuelle Tote 3) Ins Ausland verzogene Personen. 4) Personen die den Kontakt verweigern. g) nach Eingang des Erfolgshonorar, übergibt Personenscout alle Unterlagen an den Auftraggeber.
3. Vertragsdauer ; Vertragsende und Rücktritt
a) Personenscout erhält den Auftrag, die Personen ausfindig zumachen, für ein Jahr ab Eingang des Auftragshonorar´s. b) Tritt der Auftraggeber vorzeitig von den Auftrag zurück, hat Personenscout Anrecht auf das volle Erfolgshonorar, ohne extra einen Nachweiß zuführen. Den Auftraggeber werden alle ermittelten Daten ,sofern diese freigegeben wurden, übergeben. c) Nach 12 Monaten, nach Ablauf des Vertages, erhält der Auftraggeber alle bis zu diesem Zeitpunkt gesammelten Daten. Das Erfolgshonorar wird per Dreisatz, Prozentual nach der erbrachten Leistung berechnet.
4. Vergütung
Kosten richten sich nach der folgenden Tabelle:
10 bis 15 Personen 400,00 EUR Anzahlung Erfolgshonorar 450,00 EUR 15 bis 20 Personen 500,00 EUR Anzahlung Erfolgshonorar 550,00 EUR 20 bis 25 Personen 600,00 EUR Anzahlung Erfolgshonorar 650,00 EUR 25 bis 30 Personen 700,00 EUR Anzahlung Erfolgshonorar 750,00 EUR 30 bis 35 Personen 800,00 EUR Anzahlung Erfolgshonorar 850,00 EUR 35 bis 40 Personen 900,00 EUR Anzahlung Erfolgshonorar 950,00 EUR Die genannten Kosten enthalten keine MWSt.
Es gelten die Preise des Angebotes.
Größere Gruppen auf Anfrage.
Das Erfolgshonorar wird fällig wen 80% der gesuchten Personen ermittelt wurden zählweise siehe: Vertragsumfang Abs, f). Sollten einige Paragraphen oder Absätze dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, so sind es nur diese, nicht aber der gesamte Vertrag.
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