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Tätigkeitsfeld Personensuche
Auf der Seite Tätigkeitsfelder haben wir Ihnen ja einen kleinen Abriß unserer Arbeitsbereiche gegeben. Nachfolgend gehen wir ins Detail, und Sie erhalten einen genauen Überblick über unsere Tätigkeiten.
Personensuche
Für die Suche gelten besondere Vertragsbedingungen, diese werden nachfolgend aufgeführt.:
Vertragsbedingungen
1. Vertragsabschluß
a) der Auftraggeber füllt den Suchauftrag aus. b) Sieht Personensout aufgrund Ihrer Angaben von vornherein die Aussichtslosigkeit einer Suche, wird der Auftrag abgelehnt, der Auftraggeber erhält darüber eine Benachrichtigung. c) Ist die Anfrage erfolgversprechend, erhält der Auftraggeber Benachrichtigung mit der Wiederholung der wichtigsten Daten. Der Auftraggeber wird gebeten hier nochmals genau die Schreibweise zu überprüfen, dies gilt besonders für Eigennamen / Straßen.-u. Ortsnamen d) In den unter c) genannten Schreiben, erhält der Auftraggeber ein Angebot, darin ist festgelegt das zwei Zahlungen aufgerufen werden. Einmal Auftragshonorar 39,00 EUR, immer vor Arbeitsaufnahme an Personenscout zuentrichten. Das Erfolgshonorar ist vor Übergabe der Ermittelten Daten an Personenscout zuentrichten. e) Das Erfolgshonorar ist zuentrichten,
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bei erfolgreich abgeschlossener Suche
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im Todesfalle des gesuchten
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Im Falle das der/die gesuchte/gefundene Person auf seine Anonymität besteht
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wenn sich der gesuchte selber meldet.
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wenn der Gesuchte durch Freunde/Bekannte gefunden wird
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wenn der Auftraggeber vor Ablauf der 12 Monate kündigt
f) Mitwirkung des Auftraggebers: Sollte der Auftraggeber unrichtige Angaben im Auftragsformular gemacht haben, die zu erheblichen Verzögerungen, oder Mehrkosten geführt haben, ist Personenscout berechtigt Nachforderungen zustellen, diese können bis zu 30 % des Angebotspreises führen. Personenscout braucht hier keinen extra Nachweiß zu führen.
2. Vertragsumfang
a) Personenscout unternimmt alles um die zu suchende Person ausfindig zumachen b) Der Auftraggeber überläßt Personenscout die Art und Weise der Suche. c) Sollte der Gesuchte einer Kontaktaufnahme widersprechen, kann der Auftraggeber ein Brief an den/die Gesuchte schreiben, diesen an Personenscout übergeben, wir werden diesen an den/die Gesuchte weiterleiten, es liegt aber alleine bei der/ die Gesuchten einen Kontakt herbei zuführen. d) Ist die gesuchte Person zwischenzeitlich verstorben, erhält der Auftraggeber alle ermittelten Unterlagen.
3. Vertragsdauer ; Vertragende und Rücktritt
a) Personenscout erhält den Auftrag, die Person ausfindig zumachen, für ein Jahr ab Eingang des Auftragshonorar. b) Konnte die Person in laufe der 12 Monate nicht ausfindig gemacht werden, entfällt jegliches Erfolgshonorar. c) Verlängerung des Auftrages: der Vertrag kann in beiderseitigen Einverständnis um weitere 12 Monate verlängert werden, kommt dann ein Erfolg zustande, ist das Erfolgshonorar fällig. d) Führt die Suche ins Ausland, wird dem Auftraggeber ein neues Angebot unterbreitet, da jetzt mit erheblichem Mehraufwand zu rechnen ist. Sollte der Auftraggeber dieses Angebot ablehnen, hat Personenscout ein Anrecht auf 75 % des Erfolgshonorar´s, für die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen.
4) Vergütung
a) Hier verweisen wir auf den Untertitel Preise.
Sollten einige Paragraphen oder Absätze dieser Vertragesbedingungen unwirksam sein, so sind es nur diese, nicht aber der gesamte Vertrag.
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